OSS | One-Stop-Shop Verfahren in der EU
Die Lösung für JTL Kunden zum One-Stop-Shop der EU
In Kurz - um was geht es?
One Stop Shop (OSS) und Fernverkäufe 2021: Die größte Reform der Umsatzsteuer für den EU Onlinehandel ist da.
Hier die wichtigsten Fakten, die du als Onlinehändler aufgrund der Einführung des OSS-Verfahrens ab dem 01.07.2021 kennen und beachten solltest:
- Die bisherigen Lieferschwellen der einzelnen EU-Länder (35.000 oder 100.000 EUR) für den Versand an Privatkunden im Ausland entfallen.
- Stattdessen gilt ab 01.07.2021 eine europaweite Lieferschwelle in Höhe von 10.000 EUR (netto) für alle EU-Länder in Summe.
- Dadurch werden die allermeisten Onlinehändler in jedem EU-Land steuerpflichtig, in das sie auch nur ein Paket versenden.
- Du solltest die korrekten Preise (mit der jeweiligen Steuer) bereits auf der Produktseite ausweisen
- Die EU Steuer Unterschiede werden je nach Umsatzsteuer zu unerwünscht hohen Preise oder zu niedrigen Margen führen
Übersichtliche Infos zu OSS von Taxdoo kannst du hier lesen: > Zum OSS Artikel
go-eCommerce hat zudem alle Infos für dich als JTL Anwender > Zu den go-OSS Infos
JTL-Wawi
Wir schätzen den manuellen Aufwand der OSS Umsetzung in JTL-Wawi für einen Händler mit ca. 100 Artikeln auf ca. 5 Tage. Dabei sind steuerliche Änderungen bzw. Aktualisierungen nicht mit berücksichtigt. Folgende Arbeitsschritte sind notwendig um die Steuereinstellungen in JTL-Wawi manuell durchzuführen:
- Auflösen der Zone-EU in einzelne EU-Länder Zonen
- Ermitteln der Steuersätze pro Land anhand von Taric Codes
- Ermittlung und Benennung von Steuerklassen Kombinationen
- Überwachung der EU Steuersätze
- Zuordnung der neu angelegten Steuerklassen zu den in JTL-Wawi angelegten Artikeln
JTL-Shop
Die Steuersätze für bestimmte Produkte sind EU weit höchst unterschiedlich.
Das kann in deinem JTL-Shop dazu führen, dass
- du zu hohe Bruttopreise anzeigst (-> Kunde bricht ab)
- du gleiche Bruttopreise hast, aber dein Gewinn niedriger ausfällt (Marge)
- du dem Endkunden eine falsche Umsatzsteuer auf der Produktseite anzeigst
Mit unserem Plugin OSS Lieferland kannst du darauf reagieren.
- Frage das Lieferland schon früher ab
- Zeige im gesamten Shop die korrekten Steuersätze an
- Behalte wettbewerbsfähige Bruttopreise im Preisvergleich
- Löse auch die Google Shoppping Problematik
Wie gibt man künftig Preise im Shop am besten an?
Wie bisher muss man sich bei der Preisgestaltung im Online-Shop an die Vorgaben der Preisangabenverordnung halten. Das bedeutet, dass ein Gesamtpreis einschließlich der Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Gibt man die Steuersätze an, dann muss natürlich sichergestellt sein, dass nur der richtige Mehrwertsteuersatz für das Zielland ausgewiesen ist und abgeführt wird.
Will man es etwas einfacher machen, empfiehlt es sich, keinen konkreten Mehrwertsteuersatz anzugeben, sondern ausschließlich einen Gesamtpreis inklusive der Mehrwertsteuer auszuweisen.
Außerdem ist darauf zu achten, dass Kunden aus unterschiedlichen EU-Staaten beim Nettopreis im Online-Shop nicht in diskriminierender Weise unterschiedlich behandelt werden.
Das ergibt sich aus der europäischen Geoblocking-Verordnung.
Regionale Unterschiede beim Preis, die nur auf regional variierenden Mehrwertsteuersätzen beruhen, sind aber natürlich zulässig.