Cookiebanner "ohne vorherige Zustimmung"

drastisch vereinfacht

Aufregende Neuigkeiten!

Wir sind stolz darauf, euch mitteilen zu können, dass wir eine für den JTL-Shop optimierte und einzigartige Funktion auf den Markt gebracht hat, die die Implementierung der Cookie-Kontrolle mit "vorheriger Zustimmung" drastisch vereinfacht.

"Vorherige Zustimmung" bedeutet, dass keine Cookies geladen werden, außer den unbedingt erforderlichen, bis die Zustimmung erteilt wurde.

Warum dies wichtig ist

Diese neue Funktion wird es dir wesentlich erleichtern, die Forderung der vorherigen Zustimmung sowohl der DSGVO, der bestehenden ePrivacy-Richtlinie (die bald zu einer EU-weiten Verordnung wird) als auch der aktualisierten Richtlinien für Cookies, die kürzlich vom britischen ICO sowie der französischen CNIL veröffentlicht wurden und von anderen europäischen Datenschutzbehörden auf dem Weg sind, einzuhalten.

Hiermit erfüllst du die Vorgaben des EUGH vom 01.10.2019, welcher in seinem Urteil die vorherige Zustimmung für nicht notwendige Cookies angemahnt hat.

>> JETZT im JTL-Shop auf EU Cookie setzen

EU Cookie Plugin für JTL-Shop

 

Damit bindest du deine Cookiebanner zukunftssicher ein.

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Gib deinen Besuchern ein gutes Gefühl, mache es besser als die einfachen Bannerlösungen

 

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Warum brauchst du überhaupt einen Cookie-Banner?

Cookies sind Informationen, die im Endgerät des Webseitenbesuchers (PC, Smartphone etc.) gespeichert werden.

Diese sind zum einen notwendig, um eine Webseite überhaupt richtig darzustellen (technisch notwendige Cookies). Zum anderen werden sie aber auch für weitere Zwecke gesetzt, zum Beispiel zur Analyse des Verhaltens der Webseitenbesucher, für Werbezwecke oder bei der Einbindung von Social Plugins. (Anmerkung: Mit dem Begriff Cookies sind im Folgenden auch vergleichbare Technologien wie zum Beispiel Zähl-Pixel etc. gemeint.)

Schauen wir uns zunächst die derzeitige Rechtslage an. Insofern gilt seit Inkrafttreten der DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) am 25.05.2018 folgendes:

Erfolgt die Speicherung der Cookies auf dem Endgerät des Webseitenbesuchers nicht zur Wahrung der berechtigten Interessen des Webseitenbetreibers oder eines Dritten, ist hierfür eine Einwilligung des Webseitenbesuchers gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO erforderlich.

Abgesehen von den technisch notwendigen Cookies sollte das Setzen von Cookies daher immer auf die Einwilligung des Webseitenbesuchers gestützt werden können. Diese Einwilligung wird klassischerweise über eine Checkbox eingeholt.

Von der manuellen zur automatisierten Implementierung

Die neue Funktion erübrigt es, alle Cookie-Setzskripte im JTL-Shop manuell zu markieren, um Cookies zu kontrollieren.

Mit unserem aktualisierten EU Cookie Plugin übernimmt dieses nun automatisch die Cookie-Steuerung nach einem einmaligen Scan.

Dadurch wird die anfängliche Implementierungszeit drastisch verkürzt und die Notwendigkeit, neue Cookie-Setzskripte zu markieren, entfällt.