Bestellungen aus dem Ausland

15.03.2015 09:04

JTL-Shop international ausrichten - was ist zu beachten?

Möchte man seine Produkte auch ins Ausland, insbesondere in die EU versenden muss man als Shopbetreibe einige Punkte beachten.

Einige wichtige Punkte für JTL-Shop Betreiber haben wir hier zusammengefasst:

Umsatzsteuer - ja/nein und welche soll genommen werden?

Beim Ausweis der korrekten Umsatzsteuer muss man unterscheiden:

- Versand an B2C
- Versand an B2B

Prinzipiell darf natürlich immer nur eine Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) berechnet werden. Entweder die deutsche, oder die aus dem Empfängerland (z.B. Österreich).

Bei der Lieferung an B2B (also gewerblichen Kunden) kann die Rechnung auch ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden, solange der Empfänger eine gültige Umsatzsteuer ID hat (UID). Dann muss per Reverse Charge Verfahren der Empfänger die Umsatzsteuer in seinem Land selbst abführen.

Dazu ist es notwendig, dass die eigene UID und die Empfänger UID gültig sind und auf der Rechnung stehen.

Bei der Lieferung an B2C (also Privatkunden) muss die Umsatzsteuer hingegen ausgewiesen werden.

Welche das ist, hängt von bestimmten Schwellen ab So darf bis zu dieser Schwelle (Umsatzgrenze) die Umsatzsteuer aus dem eigenen Land (Shopbetreiber, Deutschland, z.B. 19%) verwendet werden. Ab dieser Schwelle muss dann die des Empfängers (Österreich, z.B. 20%) ausgewiesen werden.

Die Schwellen sind pro Land unterschiedlich und können hier eingesehen werden: --> Europäische Kommission (03/2014)

Beispiele:

- Österreich: 35.000 EUR
- Polen: ca. 38.000 EUR
- Großbritannien: ca. 84.500 EUR

Beachten Sie, dass bei erstmaliger Überschreitung der Schwelle alle künftigen Lieferungen im Empfängerland versteuert werden müssen. Im Folgejahr dann sämtliche. Das bedeutet: Einmal über die Schwelle - immer über der Schwelle. Für einen deutschen Shopbetreiber heisst das, dass er Produkte z.B. mit 20% bei Lieferungen nach Österreich versteuern muss.  

Digitale Produkte

Seit 2015 wurde die Regelung für digitale Produkte (z.B.eBooks, Software Download, SaaS, ...) neu gefasst.

Diese müssen grob gesagt immer im Empfängerland versteuert werden und das ab dem ersten EUR. Es wurde zur Vereinfachung eine Stelle dazu eigerichtet, mehr Infos dazu beim Bundeszentralamt für Steuern --> Einstellungen in JTL Shop und JTL WaWi

Wie soll ich die Umsatzsteuer im Shop ausweisen?

Das ist in der Praxis gar nicht so einfach.

Denn im Shop kann ja nur eine MwSt. ausgewiesen werden. Beim Besuch des Shops steht ja nicht fest, woher der Besucher stammt.

Es empfiehlt sich aus unsere Sicht einen Multishop zu betreiben und für jedes Zielland einen eigenen Shop laufen zu lassen. Per Steuerzonen können die Umsatzsteuerregelungen eingestellt werden.

Angenehmer Nebeneffekt: Die Zielgruppen können so auch individuell angesprochen werden (auch in Deutschland, Österreich, Schweiz gibt es unterschiedliche Ansprachen und Gewohnheiten).

Ansonsten kann man die Steuerzonen auch mit einem Shop konfigurieren, sie greifen aber erst nach Login bzw. Eingabe der Adresse der Käufer:

--> Steuereinstellungen international