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Hier steht dann das Impressum und so

Button Lösung für Onlineshops

5 März

Über den Gesetzentwurf für die sog. “Button-Lösung” ist am 02.03.2012 im Bundestag abgestimmt worden.

Damit will der Gesetzgeber den Verbraucher vor ungewollten Abofallen schützen, sowie zahlungspflichtige Leistungen im Internet (z.B. auch in Onlineshops) noch besser kennzeichnen.

Für Shopbetreiber bedeuted dies vorerst einmal die eindeutige Kennzeichnung der Produkte mit allen Kosten, die auf den Verbraucher zukommen, falls er dieses bestellt. Das tun ja bereits die deriösen Onlineshops sowieso.

Hinzu kommt, dass wahrscheinlich der “Bestell Button” künftig mit der Kennzeichnung “Zahlungspflichtig bestellen” ausgestattet werden muss, um klar zu stellen, dass nun eine Transaktion durchgeführt wird, die anschließend vom Kunden bezahlt werden muss.

Unsere JTL-Shop Kunden habens nicht schwer. Sie können den Bestellen Button ganz easy umbenennen. Einfach in der Sprachverwaltung nach “orderLiableToPay”  in der Sektion “checkout” suchen und in “zahlungspflichtig bestellen” umbenennen, fertig.

Hier noch der Gesetzentwurf, um den es hier geht:

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/37887894_kw09_sp_internet/index.html

Nebenkostenspiegel für 2010 veröffentlicht

29
FEB

In Zusammenarbeit mit dem Verbraucherportal www.nebenkosten-rechner.de wurde der aktuelle Nebenkostenspiegel veröffentlicht.

Nebenkostenspiegel 2010

Nebenkostenspiegel 2010 für Deutschland

Er zeigt die durchschnittlichen Miet Nebenkosten in Deutschland für das Abrechnungsjahr 2010, welches in den letzten Monaten von den Vermietern berechnet wurde.

Dabei wurden viele tausend Nebenkostenabrechnungen ausgewertet und in dem Nebenkostenspiegel übersichtlich aggregiert.

Mehr Infos zum Nebenkostenspiegel und den Betriebskosten finden Sie unter www.nebenkosten-rechner.de

Facebook Seite – Abmahnung?

12
DEZ

Ist die Nutzung einer Facebook Seite oder die Nutzung sog. social Plugins (z.B. Like Button) rechtswidrig?

Zu dieser Frage gibt es Neuigkeiten.

Die obersten Datenschützer der Bundesländer haben nun zusammen Stellung bezogen. Diese fällt gemischt aus und kommt zu dem Ergebnis, dass die Nutzung von Social Plugins datnschutzrechtlich nicht in Ordnung ist, falls man den Besucher nicht umfassend über die Verwendung der Daten aufklären kann.

Das kann momentan kein Website Betreiber.

Die Position der Datenschützer ist hier einstimmig und eindeutig und folgt der Ansicht der schleswig-holsteinischen Position (ULD).

http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/08/19/datenschutzer-fordern-die-abschaltung-von-facebook-fanpages/

Das Ergebnis ist eine weiterhin ungeklärte Frage, ob die Verwendung solcher Plugins nun abmahnfähig ist oder nicht. Müssen dies nun die Gerichte enstcheiden?

Siehe auch:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/12/09/oberste-datenschutzbehorden-beziehen-position-zu-social-plugins/?et_cid=8&et_lid=42893

Abmahnung w/ alter Widerrufsbelehrung

22
NOV

Seit 04.11.2011 ist die Übergangsfrist für die Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung (WRB) abgelaufen. Diese gilt seit dem 11.06.2011.

Wir empfehlen den Onlineshopbetreibern, die noch die alte WRB benutzen dringend diese zu aktualisieren, da ansonsten teure Abmahnungen drohen.

Das OLG Hamm hat die Frage inzwischen bejaht, ob die Verwendung der alten WRB einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

Die neue Muster WRB ist z.B. hier einsehbar: http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_388.html

Weitere Infos >>hier

Mehr Umsatz durch kleine Optimierungen

10
OKT

Manchmal sind es nur kleine Optimierungen am Onlineshop und dessen Kaufprozess die einen spürbaren Effekt erzielen. Wir haben hier 5 Tipps von Martin Groß-Albenhausen zusammengestellt, die anhand zweier preisgekrönter Onlineshops beschrieben werden.

  1. Mehr Raum für die Sucheingabe: Die Menschen haben sich daran gewöhnt, in Google mehrere Suchbegriffe einzugeben. Stellen Sie daher das Suchfeld oben mittig und machen Sie es groß genug, dass der Interessent mehrere Wörter eingeben kann. Schön gelöst beim Schulranzen-Onlineshop.
  2. Große Buttons: Wählen Sie auf der Produktseite große und „sprechende“ Buttons, damit die Kunden genau wissen, was sie als nächstes tun sollen. Wenn ein Produkt nicht sofort lieferbar ist, dann sollte der Button die Aufschrift entsprechend ändern und wie beim Schulranzen-Händler zum Beispiel „Jetzt vorbestellen“ anzeigen.
  3. Übersetzen Sie Kundenmeinungen in standardisierte Produktinformationen: Tennis-Point fragt die Käufer stets danach, wie Tennis-Bekleidung ausfällt. Diese Daten kumuliert das Unternehmen und zeigt so auf der Produktseite grafisch, an, ob eine „S“ eher wie eine „XS“ oder eine „M“ ausfällt.
  4. Fehlerbeseitigung direkt: Oft wird dem Kunden gesagt, dass er im Checkout notwendige Angaben übersehen hat, und er diese auf der Produktseite oder im Bestellfeld noch eingeben soll. Besser macht es Tennis-Point, denn dort kann man direkt im Fehler-Popup die nötigen Informationen geben.
  5. Nutzen Sie den Checkout für spielerisches Upselling: Der Schulranzen-Onlineshop gibt jedem Käufer pro 50 Euro Warenkorb-Wert das Recht, einen Mega-Deal wahrzunehmen. Die Rabatte fallen sehr hoch aus, so dass die Produkte zu idealen Mitnahme-Artikeln werden. Eine einfache Weise, den Warenkorb-Wert zu erhöhen

Quelle:
Martin Groß-Albenhausen, 10.10.2011, veröffentlicht unter

http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/10/07/kleine-verbesserungen-grose-wirkungen-in-der-shop-optimierung/?et_cid=5&et_lid=16

Beatnuts Relaunch

21
SEP

Frisch, frisch, frisch! Jetzt ist er raus, der neue Beatnuts Onlineshop für Fashion, Skate- und Streetwear.

Beatnuts steht ja schon seit vielen Jahren für neueste Trends und guten Geschmack in Sachen Ankleide.

Eine einheitliche, trendige Gestaltungslinie zieht sich nun auch durch die stationären Läden am Domplatz und in der Keplerstrasse, sowie dem Onlineshop.

Zusammen mit Martin Wunderer haben wir uns mächtig ins Zeug gelegt und diesen modernen und ausgefeilten Shop kreiert. Technisch ist er mit der aktuellen Shop Engine von JTL-Shop3  auf dem neuesten Stand. Neben flexibler Inhaltsgestaltung durch den Shopbetreiber gibt es natürlich viele neue Features wie Filter und Newslettersystem.

Auch intern tut sich viel. So ist es möglich recht feingliedrig den Erfolg verschiedener Marketingaktionen zu messen, Suchergebnisse zu mappen, Wunschzettel zu erhalten, u.v.m.

Ein richtiger Hingucker, genauso wie natürlich auch die stationären Regensburger Läden.

www.beatnuts.de

Verbot von Facebook Fanpages

25
AUG

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) mit Thilo Weichert hat einen Vorstoß vorgenommen, der gravierende Auswirkungen auf viele Website Betreiber haben könnte.

Es wurde ein Verbot für Facebook Fanseiten ausgesprochen. Das sind die Seiten, die in erster Linie von Unternehmen genutzt werden, die sich damit auf Facebook präsentieren.

Bis Ende September sollen Webseitenbetreiber ihre Fanseiten deaktivieren und den Like-Button von ihren Websits entfernen.

Die Fanpages und der zugehörige “Like Button” senden Informationen nach USA, der Firmenzentrale von Facebook.

Das ist aus der Sicht von Thilo Weichert unzulässig.

Die Strafe bei Nichtbeachtung (Entfernen der Facebook Fanpage und aller “Like Buttons”) soll mit bis zu 50.000 EUR sehr hoch ausfallen. So soll Nachdruck hinter die Forderung gebracht werden.

Eine Empfehlung für Websitebetreiber auszusprechen ist zu diesem Zeitpunkt sehr schwierig. Andere Bundesländer haben angekündigt dem Beispiel zu folgen.

Man muss diese Nachricht durchaus ernst nehmen, der ULD ist nach Aussage von einigen Rechtsexperten durchaus zuständig in dieser Sache.

In jedem Fall steigt der Druck auf Facebook, bringt aber auch viel Unsicherheit für alle Seitenbetreiber.

Die Frage ist, ob Facebook nun zeitnah reagiert, bis Ende September läuft die Frist.

Auch wir müssen abwarten, ob bald relevante Neuigkeiten erscheinen, wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden.

Quelle: Falk Hedemann, 25.08.11, t3n (http://t3n.de/news/fanpage-verbot-like-button-wirbel-datenschutzern-327594/)

Google Produktfeed ändert sich

10
AUG

Laut einer Studie der Ibi Research aus Regensburg ist Google Products (die Google Produktsuche) die Preissuchmaschine, auf der die meisten Onlinehändler vertreten sind.

Auch aus Erfahrung bei den von uns betreuten Onlineshops können wir sagen, dass ein erheblicher Anteil der Besucher und Käufer durch die Google Produktsuche generiert wird (bis zu 30%).

Um dort seine Produkte listen zu können, muss man zuallererst einen kostenfreien Google Account besitzen. Dann kann man seine aus dem Onlineshop exportierte Produkte als strukturiertes Datenfile (z.B. CSV, XML) dort hochladen. Eigentlich ganz einfach.

Nun ändert Google aber die Regeln des Upload. So werden einige neue Voraussetzungen an den Datenimport gestellt.
Hier die wichtigsten Änderungen:

- Statt Menge wird nun die Verfügbarkeit verlangt
- Produktbilder sind nun verpflichtend
- Alle Produkte müssen in eine “Google” Kategorie eingeordnet werden
- Bei Mode kann nun Geschlecht, Altersgruppe, Farbe, Größe mitgeliefert werden. Die Marke muss angegeben werden.

Die Umstellung passiert am 22.09.2011. Wer dann noch bei Google Products gelistet werden möchte muss seinen Export aus dem Shop abändern.

Insbesondere mit dem von uns empfohlenen JTL-Shop3 ist dies möglich, gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Wieviel sind 15 Billionen ?

29
JUL

wtfnoway.com hat die Schulden der USA sehr gelungen grafisch dargestellt. Der Stand von 15 Billionen (in US Zählweise Trillionen) ist im Dezember diesen Jahres erreicht.

Charity Fußballturnier

29
JUN

WebStollen unterstützt Nothing is forever, den Verein zur Bekämpfung von Neurofibromatose mittels Unterstützung der Forschung.

Am Samstag den 30.07.2011 veranstalten wir ein Fussball-Kleinfeldturnier in der städtischen Sportanlage am Weinweg.

Mehr Infos unter www.charity-cup-2011.de

Über eine Teilnahme am Turnier würden wir uns sehr freuen.

Turnierbeginn ist um 11 Uhr. Es wird mit fünf Feldspielern und einem Torwart gespielt. Startgebühr 50 Euro.

Für das leibliche Wohl ist Bestens gesorgt.

Anmeldungen sind unter kontakt@nothing-is-forever.de bzw. telefonisch bei Josef Kammermeier  (0151/17658309) möglich.

Mehr Infos unter www.nothing-is-forever.de